Massnahmen Schweiz

Im Moment ist alles etwas anders als sonst. In so aussergewöhnlichen Situationen, wie jetzt gerade wegen des Corona-Virus, entscheidet der Bundesrat welche Regeln gelten. Diese Regeln des Bundesrates gelten in der ganzen Schweiz und ALLE müssen sich an diese haten.

Einfache Massnahmen um Sich und andere zu Schützen!

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Infos findest du auf der Seite des Bundesamt für Gesundheit BAG

Massnahmen?

Das wichtigste Anliegen des Bundesrates ist der Schutz der Bevölkerung. So möchte er, dass sich das Virus so langsam wie möglich in der Bevölkerung ausbreitet. Denn wenn sich das Virus zu schnell ausbreiten würde, könnte es sein das die Ärzte nicht genügend Medizin für alle Kranken haben, oder dass es zu wenig Betten in den Spitälern hat. Auch möchte er ältere Menschen, oder Menschen, die bereits eine Erkrankung haben, vor dem Virus schützen da diese besonders gefährdet sind. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in den letzten Wochen immer wieder neue Massnahmen erlassen.

Ausserordentliche Lage

Am Montag, 16. März 2020, hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft. Dies hat zur Folge, dass die Massnahmen die davor gegolten habe neu noch strenger werden.

Zuvor hat der Bundesrat entschlossen die Schulen zu schliessen, Konzerte abzusagen und keine privaten Anlässe mit mehr als 50 Personen.

Am 16. März wurden zudem alle Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen wie Kino, Skigebiete, Zoos, Sportzentren, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Theater usw. geschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, dass auch alle Läden, ausser Lebensmittel, und alle Restaurants geschlossen bis zum 19. April geschlossen bleiben.

Was dürfen wir?

Bei all diesen Massnahmen kommt schnell die Frage auf, was wir noch dürfen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass nur noch die Geschäfte geöffnet bleiben, welche für die Grundversorgung, also alle diese welche wir zum leben benötigen.

Dazu gehören:

  • Spitäler
  • Arztpraxen
  • Banken
  • Lebensmittelläden
  • Drogerien
  • Apotheken

Da nun auch alle Schulen, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen geschlossen sind, ist es auch schwieriger sich noch mit Freunden zu treffen. Auch fragt man sich, ob man sich im Moment überhaupt noch treffen darf. Grundsätzlich ist es möglich sich in kleineren Gruppen (max. 5 Personen) noch zutreffen, sofern die Abstandsregeln eingehalten wird.

Falls man sich mit mehr als 5 Personen versammelt, ist es der Polizei erlaubt, eine Busse von 100.- CHF pro Person auszusprechen.

Also in diesem Sinne: #stayathome